Ihre Aufgaben: Bauüberwachung und Baukontrollen vor Ort Bauberatung, Baugenehmigungs- und Bauvorbescheidsverfahren Bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Prüfungen Prüfung und Wertung der Stellungnahmen der im Genehmigungsverfahren beteiligten Dienststellen/Behörden Koordinierung der Prüfungsergebnisse Überwachung der öffentlichen Sicherheit bei Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen und Grundstücken Abnahme von fliegenden Bauten Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz Bauaufsichtliche Stellungnahmen zu anderen Genehmigungsverfahren und zu städtebaulichen Planungen Mitwirkung bei der Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren Ihr Profil: Hochschulabschluss (mindestens Bachelor oder gleichwertig) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen Fundierte bautechnische und baurechtliche Kenntnisse (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht) sowie tiefgreifende Kenntnisse der technischen Regelwerke gute schriftliche und sprachliche Kommunikationsfähigkeit in der deutschen Sprache (C2-Niveau) Wünschenswert ist: Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung, im Bereich der Bauaufsicht oder in einem Architektur-/ Ingenieurbüro Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit selbstständige, verantwortungsbewusste und ergebnisorientierte Handlungsweise Dienstleistungsorientierung hoher Grad an Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit und organisatorischem Geschick gute fachbezogene IT-Kenntnisse Wir bieten: attraktive Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – z.B. kann bis zu 50% der Arbeit im Home-Office verrichtet werden eine interessante, abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit in einem engagierten und motivierten Team eine Einstellung und Eingruppierung entsprechend der Entgeltgruppe 11 TVöD ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit mit einer wöchentlichen Arbeits-zeit von derzeit 39,0 Stunden (grundsätzlich teilbar) Work-Life-Balance durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit bei einer 5-Tage-Woche eine Urlaubsgewährung von 30 Tagen jährlich entsprechend der tariflichen Regelungen alle im öffentlichen Dienst gewährten Sonderzahlungen, wie jährliches Leistungsentgelt, jährliche Sonderzuwendung o.ä. eine betriebliche Altersvorsorge (VBL) berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten betriebliches Gesundheitsmanagement, wie z.B.